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zahn Fragenzeichen

Häufig gestellte Fragen

Du hast Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung? 

Dann findest du hier die Antworten.

Was deckt die Zusatzversicherung ab?

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Gibt es Wartezeiten?

Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Die Barmenia erstattet die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) werden ebenfalls zu angemessenen Preisen abgegolten.

Kann ich mir meinen Zahnarzt frei aussuchen?

Ja, Du kannst grundsätzlich frei wählen, bei welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen. Wichtig ist nur, dass Du auf allen Belegen die Höhe der Leistungen von Deiner GKV oder Deiner Heilfürsorge bestätigen lässt bzw. der Zahnarzt die Vorleistung auf der Rechnung ausweist, bevor Du diese einreichd.

Ja, die Zahnversicherungen der Barmenia eignen sich auch für Kinder und Jugendliche. Insbesondere der Tarif Mehr Zahnvorsorge ist gerade bei jüngeren Patienten sinnvoll, da diese noch häufiger kieferorthopädische Behandlungen benötigen.

Die Zahnzusatzversicherungen der Barmenia übernehmen eine Vielzahl an verschiedenen Behandlungen und Leistungen. Nicht enthalten sind rein kosmetische Behandlungen wie zum Beispiel nicht medizinisch notwendige Veneers. Kosten für Zahnaufhellungen wie Bleaching werden alle 2 Jahre mit 200 EUR bezuschusst, wenn diese in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden und man die Tarife Mehr Zahn und Mehr Zahnvorsorge kombiniert. Kieferorthopädische Leistungen sind ausgeschlossen, wenn die versicherte Person älter als 20 Jahre ist und die Kosten nicht nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Je nach gewählter Zahnzusatzversicherung umfasst diese verschiedene Leistungen. Die Mehr Zahn-Tarife der Barmenia beinhalten Zahnersatz, wie Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Prothesen, Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff (auch im nicht sichtbaren Bereich) sowie die jeweilige Vor- und Nachbehandlung. Die Mehr Zahnvorsorge-Produkte inkludieren Zahnprophylaxe, wie die professionelle Zahnreinigung (Häufigkeit pro Jahr ist nicht begrenzt), hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Aufbiss-Schienen sowie schmerzlindernde Maßnahmen.

Nein, bei der Barmenia kannst Du die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen. Das bedeutet, sie beginnt ab dem vertraglich vereinbarten Datum sofort zu laufen. Angeratene oder beabsichtigte Behandlungen, die vor dem Abschluss des Vertrags bereits geplant wurden, können allerdings nicht mehr versichert werden.

Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Kann ich mich auch versichern, wenn mir bereits Zähne fehlen?

Wie kann ich die Zahnzusatzversicherung der Barmenia abschließen?

Eine Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich immer sinnvoll, wenn Du für Deine Zähne vorsorgen möchtest. Da die meisten von uns früher oder später eine Zahnbehandlung benötigen, kannst Du dich mit dem Schutz-Paket der Barmenia absichern. Du ergänzt damit die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und profitierst von vielen Extras.

Wenn die fehlenden Zähne bereits (zum Beispiel durch Brücken oder Kronen) ersetzt wurden, kannst Du im Antrag bei der Frage nach fehlenden Zähnen "nein" angeben. Bei dieser Frage geht es lediglich um richtige Lücken, die bisher nicht geschlossen wurden. Solche müssen angegeben werden. Bei bis zu drei fehlenden Zähnen kann dennoch ein eingeschränkter Versicherungsschutz vereinbart werden.

Du kannst Deinen Wunschtarif direkt online abschließen oder zunächst ein Angebot anfordern. Wir melden uns dann bei Dir mit den notwendigen Informationen zurück. Wenn Du die Versicherung direkt online abschließen möchtest, berechnest Du zunächst Deinen Tarif, beantwortest uns anschließend ein paar Gesundheitsfragen und bist dann auch schon so gut wie am Ziel. Dein Zahnversicherungsschutz ist anschließend direkt aktiv.

Ist die Zahnversicherung auch für Kinder geeignet?

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